© Pixabay

Das sollten Sie über die Hausratversicherung wissen

15. Juli 2019

Vorsorgen ist besser!

Versicherungen wählen zur Begrenzung und besseren Kalkulation ihres Risikos verschiedene Modelle. Allgefahrenversicherungen gibt es in der Regel nur für ausgewählte einzelne Sachen. Die Glasversicherung ist ein Beispiel hierfür. Die Hausratversicherung geht – wie die meisten Sachversicherungen – den umgekehrten Weg: Sie versichert einen umfassenden Sachinbegriff, den Hausrat, gegen ausdrücklich definierte Gefahren.

Fremdes Eigentum ist mitversichert

Der Begriff Hausrat umfasst alle Sachen, die in einem Haushalt als Gebrauchs- oder Verbrauchsgüter vorhanden sind. Das schließt reine Deko-Artikel ein. Auf das Eigentum kommt es nicht an. Damit sind auch Sachen Ihrer Besucher, geliehene Bücher und DVD oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Geräte über Ihre Hausratversicherung gedeckt. Einschränkungen gibt es bei beruflich genutzten Sachen, um eine Abgrenzung beispielsweise zu einem Anwaltsbüro oder einer Arztpraxis im Einfamilienhaus zu schaffen. Auch Hausrat von Untermietern ist nicht versichert, denn sie können eine eigene Versicherung abschließen. Kein Versicherungsschutz besteht für Kraftfahrzeuge und Ersatzteile, zum Beispiel eingelagerte Winterreifen. Viel Raum widmen die Bedingungen zudem einer sinnvollen Unterscheidung zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung. Das vermeidet Deckungslücken und unwirtschaftliche Überschneidungen.

Versicherung nur für benannte Gefahren

Das Vergleichsportal 9brands.de erläutert das Prinzip der benannten Gefahren in der Hausratversicherung. Versichert ist nur das, was in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ausdrücklich genannt und nicht explizit ausgeschlossen ist. Die AVB sind da sehr ausführlich, um Klarheit für beide Seiten zu schaffen. Im Rahmen der Feuerversicherung sind beispielsweise Brand und Explosion versichert. Ausgeschlossen sind aber Erdbeben und Kernenergie. Kommt es nach einem Erdbeben zum Bruch einer Gasleitung und dadurch zu einem Brand, ist das nicht versichert. Erdbebenschäden können – und sollten – aber separat eingeschlossen werden. Eine Explosion durch Kernenergie ist ebenfalls nicht versichert, weil es hierfür andere Deckungsformen gibt, insbesondere eine Pflichtversicherung der Betreiber von Atomkraftwerken. Bei einem Gewitter ist der direkte Blitzschlag versichert, auch wenn der Blitz nicht zündet. Für indirekte Schäden durch Überspannung an elektrischen Geräten ist dagegen eine Zusatzdeckung nötig, die aber in guten Hausratversicherungen automatisch enthalten ist. Neben den Gefahren der Feuerversicherung sind auch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie auf Wunsch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung und Schneedruck versichert.